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Denn ich eifere um euch mit göttlichem Eifer; denn ich habe euch verlobt mit einem einzigen Mann, damit ich Christus eine reine Jungfrau zuführte.
2. Kor. 11,2
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Bist Du bereits verlobt mit Jesus Christ,
dass Er Dein HERR und Retter geworden ist?
Die Brautwerbezeit kann jederzeit enden,
drum gilt es JETZT sich zu Jesus zu wenden!
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Frage:
Hattest Du Dich schon mit Jesus Christus verlobt - oder hast Du weder Anrecht noch Anteil an Jesus Christus und der Herrlichkeit im Himmel?
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Zur Beachtung: Damals fand erst eine Verlobung mit Brautpreiszahlungen und Gelöbnis (Weintrinken aus einem Kelch) statt, dann wurde die Wohnstatt vorbereitet und schließlich holte der Bräutigam die Braut ab. Wir dürfen jederzeit mit der Abholung rechnen (Joh. 14,3), aber: Nur wer wirklich mit Jesus verlobt ist wird abgeholt! Nur wer `ja` zu Jesus durch echte Buße und Umkehr sagte und IHN als HERRN im Leben aufnahm, kann ein Gotteskind werden.
Wie üblich muss aber auch Jesus Christus als Bräutigam `ja` sagen, was durch die Versiegelung mit dem Heiligen Geist bzw. eine Wiedergeburt geschieht (Eph. 1,13; Joh. 3,3). Durch Versiegelung gehören wir Jesus! Wer dieses Siegel des Heiligen Geistes NICHT hat, ist NICHT sein und wird bei der Entrückung zurückbleiben! Dass wir versiegelt sind bezeugt nach Römer 8,16 der Geist selbst!
Hast Du dieses Zeugnis? Falls nicht, nimm HEUTE Jesus als HERRN und Erlöser an! |
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1. Will jemand Christi Jünger sein,
der muss sich sein nicht schämen,
sich selbst verleugnen, Christi Pein
und Kreuz gern auf sich nehmen.
Drum, Jesu, gib mir Deine Kraft,
die dieses einzig in mir schafft,
damit ich Dir nachfolge!
2. Ich weiß ja, dass es schwerer fällt,
den Eigensinn zu lassen,
mich selbst verleugnen, als die Welt
und ihre Lust zu hassen;
drum wirk in mir, was ich nicht kann,
führ mich zu Deiner Liebe an
und dämpf die Eigenliebe!
3. Gib, dass ich aller bösen Lust
absterbe, Dir nur lebe;
kein Unbestand sei mir bewusst,
wenn ich mich Dir ergebe.
Gib, Jesu, dass ich niemals mir
und meinem Willen, sondern Dir
und Deinem Willen folge!
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(Autor: Joh. Chr. Zimmermann (1702 – 1783))
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